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BayObLG, 14.01.1997 - 1Z AR 96/96 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZVG § 2 Abs. 1
Bestimmung des Vollstreckungsgerichts in der Zwangsversteigerung bei in verschiedenen Gerichtsbezirken gelegenen Grundstücken - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Regensburg - K 299/96
- BayObLG, 14.01.1997 - 1Z AR 96/96
Papierfundstellen
- Rpfleger 1997, 269
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 16.01.1974 - Allg. Reg. 40/73
Auszug aus BayObLG, 14.01.1997 - 1Z AR 96/96
a) Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als zunächst höheres Gericht (§ 2 ZVG , § 8 Abs. 1 EGGVG , Art. 11 Abs. 1 AGGVG ) zur Entscheidung berufen, weil die in Betracht kommenden Amtsgerichte Regensburg und Landshut, in deren Versteigerungsbezirken der von der Zwangsversteigerung betroffene Grundbesitz jeweils zum Teil belegen ist, zu verschiedenen bayerischen Oberlandesgerichtsbezirken gehören (BayObLGZ 1974, 15).Die Entscheidung kann ohne vorherige Anhörung des Schuldners ergehen (BGH WM 1984, 1342 und BayObLGZ 1974, 15/17).